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Allgemeine Geschäftsbedingungen

seraglob

by Bioswisstec AG
8200 Schaffhausen/Schweiz
bioswisstec.com   info@bioswisstec.com

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierter Bestandteil unserer Angebote und Auftragsbestätigungen und gelten in allen Punkten, die nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Spezielle Bedingungen des Kunden/Käufers bedürfen zur Gültigkeit unseres schriftlichen Einverständnisses.

 

  1. Vertragsabschluss

Der Liefervertrag gilt für beide Teile als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang der Bestellung deren Annahme schriftlich per Email bestätigen.

 

  1. Umfang der Lieferung

Alle unsere Leistungen erfolgen ausschliesslich gemäss der Spezifikation unserer Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen sowie alle nachträglichen Änderungen des Käufers werden, sofern von uns akzeptiert, separat verrechnet. In jedem Fall gilt die Auftragsbestätigung als verbindlich, diese ist vom

Käufer innerhalb von 24 Stunden zu kontrollieren, anschliessend gilt der Umfang der Lieferung als akzeptiert.

 

  1. Preise

Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unversichert, netto ab Werk Schweiz, einschliesslich Verpackung, in frei verfügbaren € Euro oder Schweizer Franken. Sämtliche Versandspesen wie Transportkosten sowie allfällige Gebühren oder Steuern irgendwelcher Art gehen zu Lasten des Käufers und basieren auf den am Tage der Auslieferung gültigen Tarifen. Unsere Angebotspreise sind verbindlich, sofern die Bestellung innerhalb der Gültigkeitsdauer unseres Angebotes erfolgt- Angebote gelten in der Regel ein Jahr, können aber jederzeit ändern falls Produzenten oder Logistikpartner die Preise anpassen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind gemäss den gegenseitigen schriftlichen Vereinbarungen ohne Rückbehalte zu leisten. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, 2% (Prozent) Verzugszins pro Monat in Rechnung ab 2ter Mahnung zu stellen, sowie Mahnspesen von CHF 50.-

/ EUR 40.- ab 2ter Mahnung plus 2% Verzugszins. Ferner können wir weitere Lieferungen von der vorgängigen Begleichung der Ausstände abhängig machen und für weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen.

 

  1. Lieferfrist

Die Lieferfrist wird von uns nach bestem Ermessen festgesetzt. Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt weder zur Annullierung der Bestellung, noch zur Geltendmachung irgendwelcher Entschädigungen oder Schadenersatzforderungen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern die Abklärung aller Einzelheiten und der Eingang der allenfalls vereinbarten Anzahlung erfolgt sind. Rohmaterialmangel, Werkzeugschaden, Transportschwierigkeiten, Unruhen und ähnliche Störungen, welche die Lieferung verunmöglichen, unverhältnismässig erschweren oder verteuern, entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen. Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

  1. Gefahrenübergang, Transport und Versicherung / Lieferkonditionen ab Werk

Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt nach Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer. Der Transport erfolgt gemäss Anweisungen des Käufers. Die Transportversicherung kann vom Endabnehmer abgeschlossen werden. Es besteht keine Transportversicherung von unserer Seite. Falls die Lieferung auf Wunsch des Käufers frei Haus erfolgt, übernimmt Bioswisstec den Transport und Versicherung bis zur Warenannahme, oder vereinbarten Anlieferungsstelle gegen Rechnung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung unser Eigentum. Es kann verlangt werden, diesen Eigentumsvorbehalt am Sitz des Käufers eintragen zu lassen.

 

  1. Garantie

Wir garantieren für Mängel an allen Teilen, welche bei normaler Beanspruchung, nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Verarbeitung entstehen. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzt oder rückvergütet. Ausgewechselte Teile werden unser Eigentum. Mängel berechtigen nicht zur Verzögerung der fälligen Zahlungen. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir von unseren Werkgarantieverpflichtungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung entbunden.

 

Alle Werkgarantieansprüche müssen uns innerhalb der Werkgarantiedauer schriftlich mitgeteilt werden. Alle Beanstandungen können nur innerhalb von 4 Tagen für Lastwagen, Bahn, Post und Flugzeug und Schiff, nach Eingang der Ware beim Kunden, berücksichtigt werden. Die Beanstandungen müssen in schriftlicher Form und dokumentiert erfolgen. Für weitergehende Ansprüche wie z.B. Produktionsausfall, Folgeschäden, Gewinnverminderung bzw. -entgang usw. lehnen wir jegliche Haftung ab. Garantieleistungen für Umgepackte oder geöffnete Produkte lehnen wir ab. Der Versand erfolgt ab Werk, das Eigentum geht bei Übergabe vom Lieferanten an den Frachtführer über. Sendungen mit einen Gewicht von weniger als 100 kg sind in Styroporboxen verpackt und können über Nacht geliefert werden. Bioswisstec kann die Frachtkosten übernehmen und auf der Rechnung ausweisen oder der Kunde übernimmt die Logistikkosten direkt. Der Trockeneisversand erfolgt am Dienstag, spezielle Versandvorschriften müssen vorab vom Kunden definiert werden. Im Besonderen Veterinärzertifikate und andere Export bzw. Importdokumente.

 

  1. Technische und kommerzielle Unterlagen

Alle Zeichnungen, Schemata, technischen Unterlagen, Angebote usw. sind vertraulich und bleiben unser geistiges Eigentum. Sie sind dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert, veröffentlicht, noch Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Bei Nichtbestellung sind die Unterlagen auf unser Verlangen an uns zurückzugeben.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-8200 Schaffhausen. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

 

  1. Bankverbindung

Schweizer Franken bei der Credit Suisse
IBAN CH3504835057503391001 / Konto 575033-91 / BIC:CRESCHZZ80A Clearing Nr. 4835

Euro bei der Credit Suisse 8200 Schaffhausen
IBAN CH7104835057503392001 / Konto 575033-92-1 / BIC: CRESCHZZ80A Clearing No.4835

USD bei der Credit Suisse 8200 Schaffhausen
IBAN CH4404835057503392002 / Konto 575033-92-2 / BIC: CRESCHZZ80A Clearing No.4835

oder eines vorab genannten Kontos. Die Spesen oder Wechselkursschwankungen gehen zu Lasten des Käufers.

Version 2 / 2015D